AGB für Verträge

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Freisolar GmbH (nachfolgend Verkäuferin genannt) für Verträge mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote an Verbraucher gem. § 13 BGB erfolgen auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Mit Aufgabe seiner Bestellung erklärt sich der Käufer mit dieser Vertragsgrundlage einverstanden. Weitere Einzelheiten zum Bestellverfahren, zu unseren Vertragskonditionen und zur weiteren Abwicklung des Vertrages finden Sie auch auf den entsprechenden Serviceseiten.

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Verkäuferin und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die AGB in der aktuellen Fassung sind unter www.freisolar.de, AGB, einsehbar. Darüber hinaus werden die AGB bei Vertragsschluss mit der Bestätigungsmail an den Käufer gesendet.

Nebenabreden oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Verkäuferin.

§ 2 Vertragspartnerin

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Freisolar GmbH, Geschäftsführer Peter Frei, Elsavatalstraße 13, 63820 Elsenfeld.

§ 3 Vertragsschluss

Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass die Verkäuferin diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Mit seiner Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, dass er die im Bestellformular aufgeführten Waren erwerben möchte (Vertragsangebot). Unmittelbar nach Aufgabe seiner Bestellung erhält der Käufer von uns per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Auftragsbestätigung dar. Der Vertrag kommt nach Wahl der Verkäuferin entweder durch gesonderte Annahmeerklärung per E-Mail oder durch Zusendung der Waren zustande.

Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben im Eigentum der Verkäuferin und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

§ 4 Bonitätsprüfung

Die Verkäuferin behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung Informationen über die Kreditwürdigkeit des Käufers bei der SCHUFA Holding AG ( nachfolgend SCHUFA) einzuholen.

§ 5 Rücktrittsvorbehalt

Die Verkäuferin ist berechtigt, bei konkreten Anhaltspunkten hinsichtlich einer objektiv fehlenden Kreditwürdigkeit des Käufers vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Leistungsanspruch der Verkäuferin ernsthaft gefährdet ist.

Zudem hat die Verkäuferin für den Fall, dass der Käufer mit der Zahlung in Verzug gerät, ein Rücktrittsrecht.

Darüber hinaus behält sich die Verkäuferin für den Fall, dass die Ware für einen Zeitraum von mindestens vier Wochen nicht verfügbar ist oder Datenfehler vorliegen, aufgrund derer sie die Bestellung nicht ausführen kann. Das Rücktrittsrecht gilt nicht, falls die Verkäuferin das Leistungshindernis zu vertreten hat.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise der Verkäuferin gelten ohne Transportkosten, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Im Preis mit enthalten ist die Mehrwertsteuer. Kosten für die Versendung werden zusätzlich berechnet und gesondert ausgewiesen. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

Der Versand erfolgt nur gegen Vorausüberweisung. Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem Datum der Unterschrift unter diesen Vertrag. Das nach diesem Vertrag zu zahlende Entgelt ist nach zehn Tagen ab Abschluss des Vertrages fällig. Der Käufer kommt automatisch in Verzug, wenn er den Kaufpreis innerhalb 10 Tagen nach Erhalt des Lieferungsgegenstands nicht bezahlt.

§ 7 Lieferung

Vereinbart wird eine Schickschuld. Erfüllungsort ist der Sitz der Verkäuferin. Die Gefahrübergang findet erst mit Übergabe der Sache an den Käufer statt.

Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist und nur für den Fall, dass ein Teil der bestellten Ware vorübergehend nicht lieferbar ist. Zusätzliche Versandkosten trägt die Verkäuferin.

§ 8 Widerruf und Rücksendekosten

Macht der Käufer von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden paketversandfähigen Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Die Widerrufsbelehrung erfolgt gesondert und kann darüber hinaus auf der Webseite der Verkäuferin jederzeit eingesehen werden.

§ 9 Haftung

Die Verkäuferin haftet auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Soweit sie leicht fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dasselbe gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer Garantie oder wegen Personenschäden bleibt hiervon unberührt.

§ 10 Verjährung

Soweit eine neue Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln zwei Jahre ab Übergabe, bei gebrauchten Sachen ein Jahr.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang der Kaufpreiszahlung vor.

Der Käufer hat die Verkäuferin von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat der Verkäuferin alle Schäden zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

§ 12 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassene Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich die Verkäuferin die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Verkäuferin erteilt dazu dem Käufer ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Kommt der Vertrag nicht zustande, sind diese Unterlagen umgehend an die Verkäuferin zurückzusenden.

§ 13 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 14 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Freisolar GmbH für Verträge mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB

Allgemeines
Unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, als angenommen. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf deren Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages. Wir speichern im Rahmen der Geschäftsverbindung erforderliche personenbezogene Daten gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz.
Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich.

1. Angebot
1.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Preislisten und Konditionen in schriftlicher/gedruckter Form. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, auch Angaben der Lieferwerke sind nur verbindlich, wenn dies zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

1.2 An den zum Angebot gehörenden Unterlagen sowie Modellen behalten wir uns das Alleineigentum und Urheberrecht vor.

1.3 Preise für einzelne Positionen eines Angebotes haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrages über dieses Angebot.

2. Auftragsbestätigung
2.1 Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich denjenigen unserer Mitarbeiter bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Zugesicherte Eigenschaften i. S. von §459 BGB liegen nur dann vor, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind.

2.2 Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge.

2.3 Bei Preis- und Kostenerhöhung zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitpunkt von mehr als drei Monaten liegt. Übersteigen die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10%, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Lieferung
3.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Spätestens mit der Verladung der Ware auf das Transportmittel geht das Gefahrenrisiko auf den Kunden über. Nicht angenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine Lieferung frei oder unfrei an eine Baustelle, ein Lager oder einen anderen vom Kunden benannten Ort, beinhaltet die Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren öffentlichen Straße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die öffentliche Straße, so haftet dieser für auftretende Schäden.

3.2 Unser Kunde ist verpflichtet, soweit dies technisch erforderlich ist, die zum Abladen erforderlichen Gerätschaften oder Mitarbeiter zu stellen. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Ist eigenes oder fremdes Personal bei der Entladung behilflich, geschieht dies grundsätzlich auf Risiko des Kunde

3.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verschlechterung und Abhandenkommens geht mit Anlieferung auf der vom Kunden bezeichneten Anlieferungsstelle über, sofern die Ware innerhalb üblicher Geschäftszeiten (Mo-Fr. 6 Uhr bis 18 Uhr) angeliefert wird. Der Kunde hat dafür zu sorgen, daß die Ware in Empfang genommen wird.

3.4 Teillieferungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie gelten als selbstständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten

3.5 Die Lieferung ist unverzüglich beim Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mangelfreiheit zu prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, auf jeden Fall aber vor Einbau oder Weiterverarbeitung schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Käufers gemäß § 377 HGB bleiben unberührt

3.6 Liefertermine und Lieferfristen: Angaben über die Lieferzeit sind grundsätzlich freibleibend. Verbindliche Angaben bedürfen der Schriftform. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen.

3.7 Bei Ereignissen höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbot, Rohstoff- und Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des Transportes und sonstige Umstände gleich, die wir nicht zu vertreten haben, und zwar einerlei, ob sie bei uns, dem Vorlieferanten oder einem Unterlieferer eintreten. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.

3.8 Unser Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir innerhalb angemessener Frist liefern oder zurücktreten wollen. Erklären wir uns innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Kunde seinerseits hinsichtlich des nichterfüllten Teiles der Lieferung zurücktreten.

3.9 Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt vollständiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Verzögerung oder Nichtbelieferung ist durch uns verschuldet.

3.10 Die Ware reist branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

3.11 Wir sind berechtigt, zu Lasten des Kunden ein Transport- und Bruchversicherung abzuschließen. Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich schriftlich nach Art und Umfang beweiskräftig zu bestätigen.

4. Gewährleistung und Haftung
4.1 Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den nachstehenden Bestimmungen.

4.2 Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten bzw. uns auf Verlangen zuzusenden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist jedwede Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.

4.3 Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge des Kunden nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.

4.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt für Lieferungen für das Gewerbe unseres Kunden ein Jahr ab Lieferung, soweit nicht gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine längere Verjährungsfrist gilt.

4.5 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften und wird der innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessern auf unsere Kosten nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist. Kostenübertragungsansprüche aus § 476a BGB bestehen nur in Höhe der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten ohne Einrechnung eines Unternehmergewinns und nur dann, sofern die Nachbesserung nicht mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Eine Kostenübernahme ist auch bezüglich der Mehrkosten ausgeschlossen, die sich aus einer nicht bestimmungsmäßigen Verbringung der Sache an einen anderen Ort ergibt.

4.6 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhaft oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsweise, mangelhafte Bauausführung.

4.7 Sachschadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns als auch unserer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um Sachschadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen handelt. In jedem Fall beschränkt sich unsere Sachschadensersatzpflicht auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10% des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.

4.8 Wir sind zur Gewährleistung nicht verpflichtet, solange der Kunde den unter Berücksichtigung eines Mangels geschuldeten Kaufpreisteil nicht bezahlt hat.

4.9 Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, oder gebrauchte Ware, wird insoweit unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.

5. Lieferung
5.1 Rücksendungen: Von uns gelieferte Ware wird nur in einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns, bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Freiwillig zurückgenommene Ware wird je nach Zustand abzüglich von mindestens 15% Kostenanteil, mindestens jedoch 30 € Rücknahmegebühr, gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt, sobald wir die Gutschrift des Herstellers erhalten. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Preisstellung erfolgt grundsätzlich netto, jeweils zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer in jeweiliger Höhe.

6.2 Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart worden ist, gelten die Preise ab Lager Elsenfeld.

6.3 Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.

6.4 Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich.

6.5 Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit herein. Schecks- und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Protest und Einzugsspesen gehen zulasten des Kunden.

6.6 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

6.7 Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, soweit nicht mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet wird.

6.8 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit die Zurückbehaltungsrechte nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

7 Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit
Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen, bei Kündigung des Warenkreditversicherungsschutzes durch den Warenkreditversicherer, bei Bekanntwerden von Scheck- oder Wechselprotest und sonstigen vertragswidrigen Verhalten unseres Kunden stehen uns nach Inverzugsetzung folgende Rechte zu:
- von allen Verträgen zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu erlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, Sicherheiten zu fordern, gestellte Sicherheiten zu verwerten, alle ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.
- weiteren Verzugsschaden einschließlich der Verzugszinsen geltend zu machen. Dies gilt auch, sofern uns Umstände bekannt gemacht werden, die nach unserer pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessensausübung getroffenen Entscheidung geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu mindern.

Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnissen berührenden Umstände sowie Anschriftenänderungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Derartige Veränderungen in der Person oder den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden berechtigen uns nach unserer Beurteilung und Wahl:
- Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen; dies gilt auch für hereingenommene Wechsel
- bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung der bestehenden Aufträge zu verweigern

8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 10% übersteigen.

8.2 Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Montage erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

8.3 Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sowie die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Unsere sämtlichen Eigentumsvorbehaltsrechte (einfacher, erweiterter, verlängerter und Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware nicht bei uns bezahlt hat. Dies gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

8.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

8.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche unseres Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage.

8.6 Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns seine Abnehmer zu benennen, ihnen die Abtretung mitzuteilen, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Auch sind wir berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen.

9 Mithaftung
Bei vereinbarter direkter Belieferung des Bauherrn oder Endkunden haftet unser Kunde für alle Verbindlichkeiten mit, die aus diesen Lieferungen entstehen.

10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma.

10.2 Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz der Firma ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Wechsel- und Scheckklagen - für alle sich aus unseren Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

10.3 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.